Sirenensignale im Landkreis Sächsische Schweiz-
Signal 1 – Signalprobe
1 Ton von 12 Sekunden Dauer
Das Signal dient zur Überprüfung der Alarmierungseinrichtung sowie der Auslöse-
Übertragungseinrichtung. Der Probealarm wird jeden Mittwoch, 15:00 Uhr ausgelöst.
Signal 2 – Feueralarm
3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause
Das Signal "Feueralarm“ dient neben der Warnung der Bevölkerung insbesondere auch der
Alarmierung der Einsatzkräfte.
Signal 3 – Warnung vor einer Gefahr – Rundfunkgeräte einschalten und auf
Durchsagen achten!
einminütiger Heulton (6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer und 5 Sekunden Pause)
Handlungsvorgaben für die Bevölkerung:
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nötig! Fassen Sie sich kurz! Die Hilfskräfte sind auf freie
Telefonleitungen angewiesen – besonders in den Mobilfunknetzen!
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Signal 4 – Ankündigung einer Gefahr drohenden Situation – Warnung vor herannahender Gefahr (ohne vorangegangene Signale)
3 Minuten Dauerton
Es handelt sich hierbei um einen gleichbleibenden Dauerton von 3 Minuten und bedeutet „Warnung“. Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden Gefahren gewarnt werden soll. Das Ereignis ist in diesem Fall noch nicht eingetreten.
Handlungsvorgaben für die Bevölkerung:
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Fernsehsender ein und beachten Sie die dort gegebenen Verhaltensmaßnahmen.
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Polizei und befolgen Sie deren Handlungsempfehlungen und Anweisungen.
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Signal 5 – Entwarnung
1 Minute Dauerton
Ein gleichbleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem Alarmsignal)
bedeutet „Entwarnung“, das heißt: Ende der Gefahr.
Handlungsvorgaben für die Bevölkerung:
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(www.landratsamt-
Bürgerbüros zur Information.
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